Dienstleistungen und Formulare

Abfuhrtermine Müll 2024

Hier können Sie folgende Abfuhrtermine herunterladen:

Abfuhrkalender 2024

Infofolder Gelber Sack/Gelbe Tonne unter folgendem Link : https://krems.umweltverbaende.at/noeav/user/vb_kr/dokumente/GV_Gelber_Sack_A4_final.pdf


Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirk Krems dürfen mit ihrer Berechtigungskarte alle Sammelzentren im Bezirk Krems benützen.
Das neue Übersichtsblatt liefert auf einen Blick alle Sammelzentren mit Adresse und den jeweiligen Öffnungstagen. 

WSZ-Öffnungszeiten 2024

 

Bauanzeige

Hier können Sie das Formular für eine Bauanzeige herunterladen, ausfüllen und entweder per Mail senden, als Fax senden, oder persönlich abgeben.

Formular Bauanzeige §15 der NÖ Bauordnung 2014:

AGWR II (Adressen-, Gebäude- und Wohnungsregister) - Datenblatt (NEUERRICHTUNG)

AGWR II (Adressen-, Gebäude- und Wohnungsregister) - Datenblatt Zu- bzw. Umbaumaßnahme

Baubeginnanzeige, Ansuchen um Fristerstreckung des Baubeginns, Ansuchen um Fristverlängerung für Bauvollendung, Bauführerbestätigung

Mit diesem Formular zeigen Sie den tatsächlichen Beginn der bewilligten Bauarbeiten bei der Baubehörde an.

Anzeige des Baubeginns bzw. des Bauführers
Nach dem Ausfüllen entweder per Mail senden, als Fax, oder persönlich abgeben.   

Ansuchen um Fristerstreckung des Baubeginns

Gemäß § 24 Ab.1 NÖ. Bauordnung 2014 in der derzeit geltenden Fassung erlischt das Recht aus einem Baubewilligungsbescheid, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht binnen 2 Jahren ab dem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides begonnen wurde. Gemäß § 24 Abs. 4 NÖ. BO 2014 kann der Bauwerber vor Ablauf der Frist um Verlängerung ansuchen. 

Ansuchen um Fristverlängerung für die Bauvollendung

Gemäß § 24. Abs. 5 der NÖ. Bauordnung 2014 kann die Baubehörde, die Frist für die Bauvollendung eines mit Bescheid der Stadtgemeinde Dürnstein bewilligten Vorhabens um 1 Jahr bis 2 Jahre verlängern. 

Bauführerbestätigung gemäß § 30 Abs. 2 Zif. 3 der NÖ. Bauordnung 2014

Ansuchen um Bauplatzerklärung

Bemessung der Wasseranschlussabgabe und Änderungsanzeige

Dieser Erhebungsbogen dient der korrekten Bemessung der Wasseranschlussabgabe bzw. zur Anzeige von Veränderungen, die an oder auf der angeschlossenen Liegenschaft vorgenommen werden und eine Änderung der Berechnungsgrundlage für die ausgeschriebenen Wasserversorgungsabgaben oder Wassergebühren nach sich ziehen. 

Friedhof Anträge

Mit diesen Formularen können Sie sämtliche Anträge stellen, die Friedhofsangelegenheiten betreffen.

Antrag auf Übertragung einer Grabstelle

Antrag auf Zuweisung einer Grabstelle

Verzichtserklärung für eine Grabstelle

Anzeige Grabdenkmal

 

Ausfüllen und entweder per Mail senden, als Fax senden, oder persönlich abgeben.

Heizkostenzuschuss 2023/24

Hier finden Sie den Antrag auf Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses 2023/24 und die Allgemeine Richtlinien zum Download.
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss und zur NÖ Sonderförderung finden SIe auch unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html

Heurigenanmeldung

Als Heurigenwirt können Sie hier die Word-Formulare für die Heurigenanmeldung herunterladen, ausfüllen und danach

- persönlich mit der ausgefüllten Anmeldung am Stadtamt vorbeikommen und bar bezahlen
  HIER : Formular Heurigenanmeldung BARZAHLUNG

oder

- diese per Mail an die Stadtgemeinde Dürnstein senden. Die Bestätigung für die Heurigenanmeldung samt Zahlschein erhalten Sie dann per Mail zugestellt. Bitte überweisen Sie die im Formular angeführten Gebühren umgehend und verwenden Sie dafür ausschließlich den von uns zugesandten Zahlschein. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung Ihrer Zahlung. Herzlichen Dank!
HIER: Formular Heurigenanmeldung mit ZAHLSCHEIN

Rechtsvorschrift für NÖ Buschenschankgesetz in der aktuell geltenden Fassung.

          

Hundeabgaben/Hunderegistrierung

Mit Beschluss des NÖ Landtages vom 07. Juli 2022 wurde das NÖ Hundehaltegesetz geändert . Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, ergeben sich ab 01. Juni 2023 wesentliche Änderungen für die Hundehaltung.
Bitte beachten Sie dazu folgendes Infoblatt:

INFOBLATT ÄNDERUNGEN ZUM NÖ HUNDEHALTEGESETZ geltend ab 01.Juni 2023  

 

Für das Halten von Hunden in der Stadtgemeinde Dürnstein ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr an die Stadtgemeinde Dürnstein zu entrichten. Hierzu bekommen Sie jährlich von der Gemeinde eine Aufforderung.

Tritt die Voraussetzung für das Entstehen der Abgabepflicht jedoch erst nach dem 30. November eines Kalenderjahres ein, so ist für dieses Kalenderjahr keine Hundeabgabe zu entrichten.

Hundeabgaben:

  • Hundemarke                                     €   2,64
  • Hundeabgabe für Nutzhunde           €   6,50
  • Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial    €   65,00
  • Hundeabgabe                                  €  18,00
  • Hundeabgabe für 2. Hund               €  29,00
  • Hundeabgabe für 3. Hund               €  43,50

Hunderegistrierung:

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hat durch einen Tierarzt zu erfolgen und ist vom Hundehalter zu veranlassen. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Dem Hund wird dabei ein etwa reiskorngroßer Mikrochip auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist injiziert. Durch die Kennzeichnung sollen herrenlos aufgefundene Hunde leichter ihrem Besitzer zugeführt werden können. Die Kennzeichnung des Hundes hat spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls noch vor der ersten Weitergabe zu erfolgen. Zusätzlich zur Kennzeichnung ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund behördlich registrieren zu lassen. Diese Meldung hat innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe des Hundes zu erfolgen. Mit der Mikrochip - Kennzeichnung ist der Tierarzt zu beauftragen. Achtung! Die Mikrochip - Kennzeichnung ersetzt nicht die nach dem NÖ Hundeabgabengesetz vorgesehene Kennzeichnung mittels Hundemarke - auch die Entrichtung der jährlichen Hundeabgabe bleibt wie bisher aufrecht.

Formulare:

Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice des Gemeindeamtes persönlich abgeben bzw. ausfüllen, oder Sie nutzen das zuständige Formular, senden uns dies per Mail und bekommen dann die Hundemarke per Post zugesandt.

Formular Hundeanmeldung

Formular Hundeanmeldung mit erhöhtem Gefährdungspotential

Formular Hundeabmeldung

Formular "Meldung für die Registrierung eines Hundes in der Heimtierdatenbank"

Jugend:karte NÖ

Für alle niederösterreichischen Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahren gibt es die kostenlose JUGEND:KARTE NÖ, sowohl in physischer wie auch in digitaler Form.

VORTEILE der kostenlosen 1424 JUGEND:KARTE NÖ:

* Persönlicher Altersnachweis im Sinne des NÖ Jugendgesetzes

* Zahlreiche Ermäßigungen bei Partnern in ganz Österreich

* Infos über Jugendangebote in Niederösterreich

* Zahlreiche Gewinnspiele und Gutscheine

* Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card

Der Weg zur JUGEND:KARTE NÖ - einfach und unbürokratisch durch die Serviceleistung der Gemeinde:

Das Antragsformular steht unter www.jugendinfo-noe.at/downloads/ zum Download zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss gemeinsam mit einem aktuellen Passfoto sowie einer Kopie eines Dokumentes (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) in der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.

Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 3-4 Wochen wird die JUGEND:KARTE NÖ von den Mitarbeitern der Jugend:info NÖ an die Antragsteller versandt.

Nähere Infos finden Sie auch unter www.jugendinfo-noe.at

Kleinkindgruppe Anmeldeformular

Bitte finden Sie hier das Anmeldeformular für die Kleinkindgruppe.
 

Mülltonnen

Mit diesem Erhebungsblattkönnen Sie beim zuständigen Gemeindeverband Krems Mülltonnen bestellen oder eine Änderung vornehmen.

Für einen bloßen Austausch kontaktieren Sie bitte direkt den GV unter 02734/32 333 - 13.

Parkgenehmigungen

Die Antragsformulare für die neuen Parkkarten 2023/2024 können Sie hier herunterladen.

Antragsformular A - ANWOHNER

Antragsformular GV - GEWERBE UND VEREINE

Antragsformular für den P5