Beihilfen des Landes NÖ für in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen

03. Februar 2026

Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, vergibt Beihilfen aus der Dr. Josef Hyrtl-Waisenstiftung, Stiftung Waisenhaus, Josef Schönwald Ritter von Bingenheim-Waisenstiftung für öffentlich Bedienstete aus Niederösterreich und Wien und der Irma Leistler’schen Stiftung für Mädchen aus Niederösterreich.

Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.

Nähere Informationen und den Download zu den Richtlinien und dem Beihilfeansuchen finden Sie HIER