Beihilfen des Landes NÖ für in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen
03. Februar 2026
Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke, kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Nähere Informationen und den Download zu den Richtlinien und dem Beihilfeansuchen finden Sie HIER
Dürnstein