Eintragungsverfahren "Frauenvolksbegehren", "Don`t smoke", "ORF ohne Zwangsgebühren"
04. Oktober 2018
Die beiden Volksbegehren können auf jeder Gemeinde und online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren unterschrieben werden. Die Öffnungszeiten des Gemeindeamtes entnehmen Sie bitte den Verlautbarungen!
Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, zählt diese bereits zum Volksbegehren!
Verlautbarung Frauen & Rauchen
Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren "Frauenvolksbegehren"
Begründung zur Einleitung des Verfahrens für das Volksbegehren "Don`t smoke"
Dürnstein