Die NÖ. Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Barbara Schwarz beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in Höhe von € 135,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ. Landesregierung.
Anträge sind bis spätestens 30.03.2018 (einlangend) bei der Gemeinde zu stellen.
Nähere Einzelheiten sind den nachfolgenden Richtlinien zu entnehmen.
WICHTIG! BEI BEANTRAGUNG IST DIE E-CARD VORZULEGEN!
<link file:913 download>Allgemeine Richtlinien Heizkostenzuschuss
<link file:914 download>Antragsformular