Neuerungen bei Parkanträgen für Dürnstein ab 2025

10. Februar 2025

Online-Beantragung und kein Papier-Ticket mehr!

Viele Parkberechtigungen für Dürnstein laufen mit heurigem Jahr – und einer Übergangsfrist bis 31.01.2025 - ab. Kontrollieren Sie daher bitte die Gültigkeitsdauer Ihres Parktickets und beantragen Sie ab Jänner die neue Berechtigung!

Um die gesamte Verwaltung zu vereinfachen und Ihnen das Antragsprozedere zu erleichtern, gibt es ab 2025

  • ein neues digitales Verwaltungs- und Kontrollsystem ohne Papiertickets.
  • Die Parkgenehmigungen sind online über unsere Homepage zu beantragen.

Hier bzw. unter Bürgerservice/Dienstleistungen/Parkanträge kommen Sie zur Beantragung und werden benutzerfreundlich durch die Antragstellung mit allen für Sie passenden Optionen geführt. Sie erhalten daraufhin innerhalb von 5 Tagen eine Zahlungsaufforderung für die Gebühren. Nach Zahlungseingang wird die Berechtigung für Ihr KFZ-Kennzeichen freigeschaltet.

Durch dieses neue System kann die Kontrolle direkt über das Einlesen des Kennzeichens erfolgen, Sie erhalten also kein Papier-Ticket mehr! Das Kleben von Plastikhüllen oder Vergessen der Kärtchen entfällt somit in Zukunft (außer beim Schranken-Parkplatz P1).

Jede Neuerung bringt auch Unklarheiten - bei Fragen und Sonderfällen wenden Sie sich daher gerne per Mail an office(at)duernstein.gv.at oder rufen Sie an unter 02711/219.
Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Online-Beantragung.

Hinweis Handwerkskarten: Jede Firma (Handwerksbetrieb) muss ab 01.01.2025 ihre Parkberechtigung in der Zone 1 oder Zone 2 selbstständig online beantragen. Dazu ist auch die Eingabe des KFZ-Kennzeichens notwendig!