Neuerungen bei Parkanträgen für Dürnstein ab 2025
10. Februar 2025
Um die gesamte Verwaltung zu vereinfachen und Ihnen das Antragsprozedere zu erleichtern, gibt es ab 2025
- ein neues digitales Verwaltungs- und Kontrollsystem ohne Papiertickets.
- Die Parkgenehmigungen sind online über unsere Homepage zu beantragen.
Hier bzw. unter Bürgerservice/Dienstleistungen/Parkanträge kommen Sie zur Beantragung und werden benutzerfreundlich durch die Antragstellung mit allen für Sie passenden Optionen geführt. Sie erhalten daraufhin innerhalb von 5 Tagen eine Zahlungsaufforderung für die Gebühren. Nach Zahlungseingang wird die Berechtigung für Ihr KFZ-Kennzeichen freigeschaltet.
Durch dieses neue System kann die Kontrolle direkt über das Einlesen des Kennzeichens erfolgen, Sie erhalten also kein Papier-Ticket mehr! Das Kleben von Plastikhüllen oder Vergessen der Kärtchen entfällt somit in Zukunft (außer beim Schranken-Parkplatz P1).
Jede Neuerung bringt auch Unklarheiten - bei Fragen und Sonderfällen wenden Sie sich daher gerne per Mail an office(at)duernstein.gv.at oder rufen Sie an unter 02711/219.
Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Online-Beantragung.
Hinweis Handwerkskarten: Jede Firma (Handwerksbetrieb) muss ab 01.01.2025 ihre Parkberechtigung in der Zone 1 oder Zone 2 selbstständig online beantragen. Dazu ist auch die Eingabe des KFZ-Kennzeichens notwendig!
Dürnstein