Verbrennen von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen

09. März 2021

Aufgrund immer wieder auftretender Fragen zur Zulässigkeit des Verbrennens von biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen und damit in Zusammenhang stehender Anzeigen und Anfragen aus der Bevölkerung, darf seitens der Bezirkshauptmannschaft Krems eine Darstellung der geltenden Rechtslage zur Weitergabe beziehungsweise zur Beantwortung allenfalls an Sie herangetragener Fragen übermittelt werden.