Schwimmverbot bei Donaustationen!
22. Juni 2023
Auszug aus der Wasserstraßen-Verkehrsordnung:
VERBOTEN ist im Bereich von Fahrgastschiffsanlegestellen:
* das Baden, Schwimmen und Sporttauchen im Bereich 100 m stromauf bis 50 m stromab der Anlegestellen,
* das Hinschwimmen in den Kurs von in Fahrt befindlichen Schiffen,
* näher als 30 m an vorbeifahrende Schiffe heranzuschwimmen und
* sich an fahrende oder stillliegende Schiffe bzw. deren Festmacheeinrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten.
Schwimmer, Badende und Sporttaucher müssen sich so verhalten, dass in Fahrt befindliche Schiffe weder ihren Kurs noch ihre Geschwindigkeit vermindern müssen.
§ 16.10 Wasserstraßen-Verkehrsordnung, BGBI. Nr. 265/1993 i.d.g.F.