Heizkostenzuschuss
23. September 2015
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2016 beantragt werden. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- Bezieherinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Den Antrag auf Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses entnehmen sie bitte unserer Homepage unter -Bürgerservice -Formulare