Heizkostenzuschuss

23. September 2015

Die NÖ Landesregierung hat einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 120 € für sozial bedürftige Niederösterreicher und Niederösterreicherinnen beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2016 beantragt werden. Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • Bezieherinnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Den Antrag auf Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses entnehmen sie bitte unserer Homepage unter -Bürgerservice -Formulare